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WER KOMMT
FÜR MEINE KOSTEN AUF?

Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn von 55€.
Als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen
kann ich mit meiner IK-Nummer nach
ärztlicher Verordnung mit Krankenkassen
abrechnen. Diese übernehmen die Kosten
meiner Tätigkeit als Mütterpflegerin ganz
oder teilweise nach folgender gesetzlicher
Grundlage:

§24 SGB V

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung - keine im Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen (Achtung Elternzeit)

§38 SGB V

Haushaltshilfe im Krankheitsfall - ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 - keine im Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen

Du musst bei deiner Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe" stellen. Das Formular bekommst du auf telefonische Anfrage oder online bei deiner Krankenkasse - oder auch von mir.

Beim Ausfüllen helfe ich dir gerne.


Diesem Antrag muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung hinzugefügt werden. Die bekommst du von deiner Hebamme, deiner Frauenarzt*in, Hausarzt*in oder auch im Krankenhaus.

Bei Privatversicherten variiert die Kostenbeteiligung je nach gebuchten Konditionen. Nachfragen lohnt sich.

Meine Arbeit kann auch privat gebucht werden. Ich biete verschiedene Pakete, auch zum Verschenken, an.
Leistungspakete können individuell geschnürt werden.

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